Im Hospizverein Konstanz begleiten wir Menschen in einer besonders sensiblen Lebensphase. Dabei zeigt sich immer wieder: Offene Gespräche innerhalb der Familie und eine frühzeitige Vorsorge schaffen Sicherheit, Orientierung und Entlastung – sowohl für Betroffene als auch für Angehörige. Sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen bedeutet nicht, die Hoffnung aufzugeben. Vielmehr ist es ein Ausdruck von Verantwortung, Fürsorge und dem Wunsch, die eigene Würde und die eigenen Wünsche auch in Situationen, in denen man selbst nicht entscheiden oder sich mitteilen kann, zu bewahren.
Möglichkeiten, zu Lebzeiten vorzusorgen sind die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung sowie die Regelungen zum Ehegattennotvertretungsrecht.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, wer sie vertreten darf, wenn sie ihre Angelegenheiten vorübergehend oder letztlich nicht mehr selbst regeln kann. Das betrifft zum Beispiel medizinische Entscheidungen, Behördengänge, Bankangelegenheiten oder Fragen der Behandlung, Pflege und Unterbringung. Eine Vorsorgevollmacht schafft Klarheit und ermöglicht dem Bevollmächtigten schnelles Handeln im Sinne der betroffenen Person. Dies ist besonders wichtig, weil in Krisensituationen oft rasch Entscheidungen getroffen werden müssen. Wenn eine Person, zu der Sie Vertrauen haben, bevollmächtigt ist, können Wünsche besser umgesetzt und unnötige Belastungen vermieden werden.
Ohne eine Vollmacht dürfen selbst Ehepartner oder Kinder nicht automatisch entscheiden. Es kann daher sein, dass ein Gericht eine rechtliche Betreuung anordnet.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn keine Person für eine umfassende Vollmacht infrage kommt. Hier erteilen Sie keine direkte Vollmacht. Stattdessen legen Sie fest, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, wer es ggfls. nicht werden soll und welche Wünsche gelten sollen (Wohnort, Pflege, Finanzen etc.).
Der Betreuer/die Betreuerin bekommt einen amtlichen Betreuungsausweis und wird vom Betreuungsgericht kontrolliert. Eine Betreuungsverfügung gilt nur bis zum Zeitpunkt des Todes, danach sind die Erben zuständig.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, wenn sollten Sie selbst nicht mehr entscheiden oder sich mitteilen können. Dies betrifft zum Beispiel künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung oder schmerzlindernde Maßnahmen in einem definierten Geltungsbereich, z.B. schwerste körperliche Leiden, Dauerbewusstlosigkeit oder fortschreitende geistiger Verfall.
Eine klare Patientenverfügung kann Unsicherheiten, Schuldgefühle und Konflikte vermeiden. Sie unterstützt dabei, medizinische Maßnahmen an den persönlichen Vorstellungen von Lebensqualität und Würde auszurichten. Gleichzeitig entlastet sie Angehörige, weil schwierige Entscheidungen nicht allein von ihnen getroffen werden müssen.
Zur Verstärkung Ihrer Willensbekundung ist es sinnvoll, nicht nur Kreuzchen zu machen oder Bausteine abzuschreiben, sondern auch ein paar schriftliche Sätze zu Ihrer Einstellung zum Leben und Sterben, Ihren Wertvorstellungen oder Ihrer religiösen Anschauung beizulegen.
Das Wichtigste dabei ist, im Vorfeld mit Bevollmächtigten, Kindern, Ehegatten, Arzt/Ärztin oder sonstigen Vertrauten über die Regelungen, die Sie treffen wollen, zu sprechen. Der überregional bekannte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio beschreibt eine Patientenverfügung daher als „Kommunikationsinstrument“.
Ehegattennotvertretungsrecht („Ehegattennotvertretung“)
Seit 2023 gibt es in Deutschland ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht. Es erlaubt Ehepartnern in bestimmten akuten Situationen, medizinische Entscheidungen füreinander zu treffen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Dieses Recht ist jedoch zeitlich auf 6 Monate begrenzt und gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten. Es umfasst nicht automatisch Vermögensfragen, Bankgeschäfte oder langfristige Entscheidungen. Außerdem greift es nicht, wenn Ehepartner getrennt leben oder der betroffene Mensch eine Vertretung ausdrücklich nicht möchte.
Die Ehegattennotvertretung ersetzt daher keine Vorsorgevollmacht. Sie kann zwar kurzfristig helfen, bietet aber nicht die umfassende Sicherheit und Klarheit einer individuell geregelten Vorsorge.
Nähere Info und Beratung in Konstanz:
Broschüre des Kreisseniorenrates „Vorsorgemappe und digitale Vorsorge“
Beratung zu den Vorsorgemöglichkeiten in Konstanz bieten (kostenfrei mit der Bitte um Spende):
PDF „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“
Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, C.H.Beck