Fragen und Antworten rund um Ihre Testamentspende

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Warum sollte ich ein Testament machen?

Ihr Nachlass ist wertvoll. Nur durch ein Testament können Sie über die gesetzliche Erbfolge hinaus individuell festlegen, was mit Ihrem Nachlass geschieht.

 

Wenn Sie gezielt Menschen oder Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen bedenken möchten, sollten Sie unbedingt ein Testament verfassen.

 

Wichtig: Gesetzliche Pflichtteilsansprüche sind immer zu berücksichtigen; ab dem 16. Lebensjahr ist es rechtlich möglich, ein Testament zu erstellen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und dem Erbe?

Ein Vermächtnis ist ein Geldbetrag oder ein bestimmter Gegenstand (auch Immobilien oder Wertpapiere), der testamentarisch einer Person oder einer Organisation zugesprochen wird. Wer ein Vermächtnis erhält, haftet im Gegensatz zu einem Erben nicht für Verbindlichkeiten des Verstorbenen.

 

Mit einem Erbe werden sowohl Rechte als auch Pflichten der verstorbenen Person weitergegeben. Die Erben sind auch verpflichtet, Vermächtnisse aus dem Testament des Erblassers zu erfüllen.

Wie muss ein Testament aufgesetzt sein und wie soll es aufbewahrt werden?

Ein rechtssicheres Testament kann notariell erstellt oder handschriftlich (ohne Notar) verfasst werden.

 

Notariell: Ein Notar oder eine Notarin kann Ihr Testament rechtssicher beurkunden.

Notare sind verpflichtet Testamente, die sie beurkunden, beim Nachlassgericht (Amtsgericht) in amtliche Verwahrung zu geben.

Ein notariell beurkundetes Testament ist also immer sicher aufgehoben.

 

Handschriftlich: Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Hand verfasst, datiert und unterschrieben werden.

Gegen eine Gebühr von  unter 100 Euro (Stand: 2025) kann das handschriftlich erstellte Testament beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) hinterlegt werden.

Eine Hinterlegung des Testamentes beim Nachlassgericht ist empfehlenswert. Dadurch  ist sichergestellt, dass Ihr Testament im Todesfall gefunden und berücksichtigt wird.

 

Hinweis: Sollten Sie den Hospizverein Konstanz in Ihrem handschriftlich verfassten Testament berücksichtigen wollen, übernehmen wir gerne die Gebühr für die Hinterlegung beim zuständigen Gericht. Sprechen Sie uns an.

Kann ich mein Testament  jederzeit ändern?

Ja, ein Testament kann jederzeit geändert werden – notariell oder durch einen handschriftlichen Zusatz.

 

Sie können ein bereits erstelltes Testament auch komplett widerrufen. In Ihrem neuen Testament sollten Sie dann unbedingt notieren, welches Testament Sie widerrufen möchten.

Wer hilft mir bei der Testamentserstellung?

Wir empfehlen die Beratung durch einen Fachanwalt oder einen Notar. Wenn Sie den Hospizverein Konstanz bedenken möchten, stehen wir gerne für Gespräche zur Verfügung – vertraulich und unverbindlich.

 

Hier auf unserer Webseite haben Sie außerdem die Möglichkeit, mit dem Programm ERBLOTSE online ein rechtssicheres Testament zu erstellen. Für Sie als Nutzer unserer Webseite ist dies kostenfrei, weil wir einen Vertrag mit ERBLOTSE geschlossen haben. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Hilfe oder weitere Erklärungen wünschen.

Hier kommen Sie direkt zum online-Testamentgenerator unseres Partners ERBLOSTE.

Wenn Sie den Hospizverein Konstanz bedenken möchten

Wie erfährt der Hospizverein Konstanz von meinem Nachlass?

Nur bei einem notariell erstellten Testament oder wenn Sie Ihr handschriftliches Testament amtlich hinterlegen, erfahren wir „automatisch“, durch das Nachlassgericht, ob Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigt haben.

 

Wenn Sie uns als Hospizverein Konstanz bedenken möchten und Sie sicher gehen möchten, dass Ihre Wünsche erfüllt werden, empfehlen wir, dass Sie zu Lebzeiten Kontakt mit uns aufnehmen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir behandeln alle Ihre Anfragen, Wünsche und Gesprächsinhalte absolut vertraulich.

Wie benenne ich den Hospizverein Konstanz korrekt in meinem Testament?

So benennen Sie den Hospizverein Konstanz korrekt in Ihrem Testament:

Hospiz Konstanz e. V.
Talgartenstraße 2
78462 Konstanz

 

Sollten wir je unsere Anschrift ändern, müssen Sie deshalb nicht Ihr Testament ändern. Jeder Änderung der Postanschrift wird im amtlichen Vereinsregister vermerkt und ist damit jederzeit nachvollziehbar.

Kann ich festlegen, wofür meine Testamentsspende verwendet wird?

Ja, das ist möglich. Falls Sie einen Verwendungszweck festlegen möchten, empfehlen Ihnen wir sehr, sich vorher mit uns zu besprechen. So können wir gemeinsam verhindern, dass Ihr Nachlass ggf. aufgrund einer zu engen Zweckbindung ausgeschlagen werden muss.

 

Für eine Zweckbindung eignen sich zum Beispiel diese drei großen Bereiche des Hospizvereins Konstanz:

  • Die Beratung und Begleitung von Erwachsenen
  • Die Kinder- und Jugendhospizarbeit
  • Unsere Arbeit mit und für Trauernde

Kann ich dem Hospizverein Konstanz auch Immobilien oder Wertgegenstände vermachen?

Ja, das ist möglich. Ob es sich dabei um ein Erbe oder ein Vermächtnis handelt, hängt von der Formulierung im Testament ab. Wir empfehlen, dies rechtlich eindeutig festzulegen und mit uns vorab in Kontakt zu treten.

Kann ich den Verein in eine Versicherung einsetzen?

Ja, Sie können uns als bezugsberechtigte gemeinnützige Organisation einer Lebensversicherung benennen. Dies erfolgt direkt über Ihre Versicherung. Wir werden dann von Ihrer Versicherung über Ihre Testamentsspende informiert. Ihre Versicherung erfüllt letztendlich Ihren Willen.

Muss der Hospizverein Konstanz Erbschaftssteuer bezahlen?

Nein, als gemeinnütziger Verein ist der Hospizverein Konstanz in der Regel von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG).

Haben Sie weitere Fragen?

  • Auf unserer Partner-Webseite von Erblotse erhalten Sie viele wertvolle, aktuelle Tipps. Lesen sie > hier
  • Wir können zudem diese Seite empfehlen: https://www.erbrechtsinfo.com/
  • Kontaktieren Sie uns gerne. Gemeinsam kommen wir sicher zu guten Lösungen.